So macht man Anfängerfehlern den Gar aus

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, eine der großen Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit mehr als 300 Rechtsanwälten, berät von internationalen Großunternehmen bis hin zu Start-ups in allen wirtschaftlichen Belangen. Auch die Düsseldorfer Start-up-Szene profitiert von diesem Engagement – Frau Dr. Thiergart berichtet von Anfängerfehlern, eigenen Erfahrungen und Beratungsmöglichkeiten in der Landeshauptstadt.

Dr. Kirsten Thiergart, Rechtsanwältin und Salaried Partnerin im Düsseldorfer Büro von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

startup_DUS: „Klassischer Fehler“ – sind das die Dinge Ihrer täglichen Beratungspraxis? Wie geht man damit um, immer die gleichen Fehler bei Neu-Unternehmern zu sehen?

Dr. Kirsten Thiergart: „Klassische Fehler“ kommen in unserer Beratungspraxis immer wieder vor. Unser Ziel ist es daher, Neu-Unternehmer so zu beraten, dass derartige Fehler von vorneherein vermieden werden. Das mag zu Beginn zwar etwas aufwändiger sein, rentiert sich aber mittel- bis langfristig. So können spätere Rechtsstreitigkeiten häufig schon durch eine gute vertragliche Grundlage, die keinen Raum für spätere Streitigkeiten bietet, vermieden werden.

startup_DUS: Welche „klassischen Fehler“ führen das Ranking an?

Zu Beginn ihrer Tätigkeit machen Neu-Unternehmer sich selten Gedanken darüber, in welcher Rechtsform sie – alleine oder gemeinsam mit anderen – tätig werden möchten, obwohl dies – nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen – eine sehr wichtige Entscheidung ist.

Neu-Unternehmer verfügen häufig über eine ausgefallene Geschäftsidee oder ein Konzept, eine Marke oder ein besonderes Design, denken aber nicht daran, diese zu schützen. So besteht die Gefahr, dass ein anderer „schneller“ ist und die Idee, das Logo, etc. selber verwendet.

Werden Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Vorschriften zu beachten. Geschieht dies nicht rechtzeitig, können arbeitsvertragliche Regelungen, wie Befristungen, etc. unwirksam sein. Das kann für einen Neu-Unternehmer teuer werden. Häufig werden auch die Anforderungen des Steuer- und Sozialversicherungsrechts nicht beachtet, was schlimmstenfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

startup_DUS: Sie haben gerade schon das Thema Mitarbeiter angesprochen – innovative Ideen entstammen in den meisten Fällen eher der Feder von Teams: Gute, langjährige Freunde, die sich blindlings vertrauen und auf einem Bierdeckel ihre Partnerschaft besiegelt haben.

Als Rechtsanwältin sträuben sich Ihnen wahrscheinlich die Nackenhaare, wenn sie so etwas hören, oder?

Dr. Kirsten Tierart: Ja, ganz genau – das ist tatsächlich einer der eben erwähnten „klassischen Fehler“. Gerade dann, wenn mehrere gemeinsam ein Projekt durchführen möchten, ist es wichtig, frühzeitig zu entscheiden, in welcher Rechtsform die Beteiligten tätig werden wollen. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten sollten konkret – sinnvoller Weise im Rahmen eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages – festgelegt werden, damit es später, wenn es darum geht, die „Früchte zu ernten“, nicht zu Streitigkeiten kommt.

startup_DUS: Wir haben in Ihrem Portfolio gelesen, dass Sie die rechtlichen Herausforderungen, mit denen Gründer und Start-ups täglich umgehen müssen, aus eigener Erfahrung kennen. Dürfen wir fragen inwieweit Sie welche Erfahrungen daraus für Ihre Arbeit mitgenommen haben? Es ist ja immer schön von jemanden beraten zu werden, der in einer vergleichbaren Situation war.

Dr. Kirsten Thiergart: Ich war selber einige Jahre als selbständige Rechtsanwältin tätig und kenne daher viele der Herausforderungen, die mit der Gründung eines Unternehmens verbunden sind, aus eigener Erfahrung. Aus diesem Grunde kann ich mich sehr gut in die Lage der Gründer und Start-ups hineinversetzen und sie nicht nur mit rechtlichen, sondern auch mit ganz praktischen Tipps und meiner eigenen Erfahrung unterstützen – das schafft häufig sofort eine besondere Vertrauensbasis.

startup_DUS: Ein Partner für den regelmäßigen Gedankenaustausch, für Gründer, Start-ups und Unternehmen – so steht es auf Ihrer Firmen Website. Kann ich mir als Start-up diesen regelmäßigen Gedankenaustausch wirtschaftlich leisten? Bei einer Kanzleigröße wie der Ihren, wäre ich doch als Jungunternehmer eher erst einmal zurückhaltend, oder?

Dr. Kirsten Thiergart: Ja, es gibt sicher Jungunternehmer, die wegen der Größe unserer Kanzlei etwas zurückhaltender sind. Hierfür gibt es aber wirklich keinen Grund.

Wir engagieren uns bereits seit einiger Zeit im STARTPLATZ Düsseldorf, wo wir jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat eine kostenlose Sprechstunde anbieten. Im Rahmen dieser Sprechstunde stehen wir Gründern, Start-ups und Unternehmen mit professionellen Tipps im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht zur Seite und bieten einen regelmäßigen Gedankenaustausch an. Hierdurch können häufig schon erste „klassische Fehler“ vermieden werden. Sollte sich dann herausstellen, dass eine umfangreichere, rechtliche Beratung erforderlich ist, besprechen wir vorab im Detail, welche Kosten hierdurch entstehen – die Jungunternehmer können dann anhand einer transparenten Kostenstruktur entscheiden, ob sie unsere weitere Beratungsleistung in Anspruch nehmen möchten.

startup_DUS: Wer einen Eindruck von Ihrer Kanzlei erhalten und dabei ganz kostenfreies Wissen mit nach Hause nehmen möchte, kann sich noch bis zum 6.4.2016 für eine oder mehrere Ihrer fünf Workshops im Rahmen der Start-up-Woche Düsseldorf anmelden. Wie dürfen wir dieses Engagement bewerten?

Dr. Kirsten Thiergart: Mit unseren Workshops möchten wir unser bisheriges Engagement in der Düsseldorfer Start-up-Szene weiter intensivieren. Sämtliche Themen unserer Workshops betreffen Rechtsgebiete, in denen erfahrungsgemäß immer wieder etwas „schief geht“ – unsere Workshops sollen den Teilnehmern dabei helfen, etwaige „Fußangeln“ frühzeitig zu erkennen, um „klassische Fehler“ zu vermeiden.

 www.heuking.de | recht klar – Seminare zur Start-up-Woche

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